Frau Rechtsanwältin Petra Küllmei und Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Klaus verfügen
über langjährige Erfahrungen in der Opferbetreuung - Erfahrungen, die ihren Mandanten
zugute kommen.
Im folgenden werden einige von den Rechtsanwälten, teils gemeinsam, bearbeitete Fälle
vorgestellt. Oft werden auch Schadens-ersatzansprüche, etwa Ansprüche auf Schmerzensgeld,
mit verfolgt. Dann wird neben dem Strafurteil auch die Entscheidung des Gerichts
über diese Ansprüche dargestellt:
- Im November 2007 wurde eine 22-jährige Frau von ihrem Lebenspartner erwürgt. Der
gemeinsame Sohn, damals 5 Jahre alt, lebt fortan bei den Grosselten. Der Täter wurde
wegen Totschlages zu 11 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. An den Sohn muss er ein
Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 € zahlen. Berücksichtigt wurde, dass der Sohn
durch die Tat quasi Waise geworden ist.
- Im November 2008 wurde eine 87-jährige Frau nachts von einem Einbrecher erwürgt.
Der Täter erbeutete eine Geldkassette und weitere Sachen von geringem Wert. Er wurde
wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.
- Im August 2008 wurde ein junger Mann (19 Jahre) nach einem Disco-Besuch von einem
20-Jährigen unter Einsatz massiver Gewalt getötet. Das Opfer erstickte an eingeatmetem
Blut. Der Täter wurde nach Jugendstrafrecht abgeurteilt und erhielt 8 Jahre Jugendstrafe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Im Sommer 2004 wurde ein damals 19 Jahre alter und geistig behinderter Mann nach
einem Kneipenbesuch von einem anderem Gast brutal vergewaltigt. Der Kneipenwirt hatte
den Gast gebeten, das spätere Opfer nach Hause zu bringen. Der Täter wurde wegen
Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt und muss 4000,00
€ Schmerzensgeld an den Geschädigten zahlen.