Sie haben als Opfer einer Straftat in vielen Fällen das Recht, sich als Nebenkläger dem Strafverfahren anzuschließen. Die Grundlagen sind in der Strafprozessordnung geregelt. Die Möglichkeiten, einen Rechtsanwalt mit ihren Interessen zu beauftragen und diesen nicht selbst zahlen zu müssen, gelten für nachfolgende Straftaten:
Vergewaltigung
versuchter Mord
versuchter Totschlag
schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes
Menschenhandel
In diesen Fällen übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwalts unabhängig von ihrem Einkommen.
Das gilt auch, sofern sie Angehöriger (Eltern, Geschwister, Kinder, Ehegatten) des Tatopfers sind für nachfolgende Straftaten:
Mord
Totschlag
Körperverletzung mit Todesfolge
Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung mit Todesfolge
Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge
Aussetzung mit Todesfolge
Entziehung Minderjähriger mit Todesfolge
Raub mit Todesfolge
Brandstiftung mit Todesfolge
Opfer von Straftaten, die unter 18 Jahre sind haben auch das Recht, einen Rechtsanwalt unter Übernahme der Kosten durch die Justizkasse zu beauftragen für nachfolgende Straftaten:
Sexueller Missbrauch
Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung
Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
Versuchter Mord
Versuchter Totschlag
Raub
Räuberische Erpressung
Räuberischer Diebstahl
Am 01.10.2009 ist das 2. Opferrechtssreformgesetz in Kraft getreten. Danach haben Sie die Möglichkeit unter Übernahme der Kosten durch die Justizkasse einen Rechtsanwalt zu beauftragen, wenn Sie durch die Tat schwere körperliche oder seelische Schäden erlitten haben oder diese zu befürchten sind bei nachfolgenden Straftaten:
Schwere Körperverletzung
Menschenraub
Kindesentziehung
Nachstellung
Raub
räuberische Erpressung
räuberischer Diebstahl
räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
Wenn Sie Opfer nachfolgender Straftaten
Körperverletzung
Sexueller Missbrauch in jeder Form (ab 18Jahre)
Sexuelle Nötigung (ab 18 Jahre)
Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (ab 18 Jahre)
Ausbeutung von Prostituierten/Zuhälterei
Beleidigung/Verleumdung
Aussetzung
Verstöße gegen Patent-
sind, so haben sie die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen, wenn sie mittellos und wegen der besonderen Schwierigkeit des Falles oder erheblicher nachweisbarer psychischer Belastung nicht in der Lage sind, ihre Interessen vor Gericht selbst wahrzunehmen.
Die Formulare zur Beantragung von Prozesskostenhilfe wird ihnen ihr Rechtsanwalt übergeben und den Antrag mit entsprechender Begründung beim Gericht stellen.
Für die Fälle
Beleidigung/Verleumdung/Üble Nachrede
Fahrlässige Körperverletzung
Wohnungseinbruchdiebstahl
sieht das Gesetz die Berechtigung zum Anschluss als Nebenkläger vor, wenn dies wegen der schweren Folgen der Tat geboten erscheint. Sie haben dann ebenfalls die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Ihre Rechte als Nebenkläger:
Sie sind Prozessbeteiligter mit nachfolgenden Rechten
Anwesenheit in der Hauptverhandlung vor ihrer eigenen
Zeugenvernehmung
Akteneinsichtsrecht, Fragerecht, Beweisantragsrecht,
Recht zur Abgabe von Erklärungen, Beanstandungsrecht
von Anordnungen und Fragen u.a.
Einlegung eines Rechtsmittels